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Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien

Steuerreform 2005
Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag

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Mit der Steuerreform-Etappe 2005 wurde der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Absetzbetrag (derzeit 364 Euro im Jahr) durch neue „Kinderzuschläge“ erhöht werden: Für das erste Kind gibt es zusätzlich 130 Euro, für das zweite Kind weitere 175 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 220 Euro im Jahr. Eine Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Familie mit drei Kindern erspart sich damit - im Vergleich zu bisher - jährlich 525 Euro an Steuern.

Angehoben wird beim Alleinverdiener-Absetzbetrag auch die „Zuverdienstgrenze“ für das Partner-Einkommen. Um den Alleinverdiener- Absetzbetrag nicht zu verlieren, durfte bis jetzt der Partner nur bis zu 4.400 Euro im Jahr verdienen. Künftig wird diese Grenze bei 6.000 Euro liegen. Beide Maßnahmen wurden - ebenso wie die Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent - schon rückwirkend für das Jahr 2004 wirksam.

Auch Personen ohne Einkommen können – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (insbesondere Bezug für zumindest sieben Monate von Familienbeihilfe für ein im Haushalt lebendes Kind) – den Alleinverdiener- oder AlleinerzieherInnenabsetzbetrag beim Finanzamt beantragen (Formular E5).