Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
Steuerreform 2005 Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
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Mit der Steuerreform-Etappe 2005 wurde der Alleinverdiener- bzw.
Alleinerzieher-Absetzbetrag (derzeit 364 Euro im Jahr) durch neue
„Kinderzuschläge“ erhöht werden: Für das erste Kind gibt es zusätzlich
130 Euro, für das zweite Kind weitere 175 Euro und für das dritte und jedes
weitere Kind 220 Euro im Jahr. Eine Alleinverdiener- bzw.
Alleinerzieher-Familie mit drei Kindern erspart sich damit -
im Vergleich zu bisher - jährlich 525 Euro an Steuern.
Angehoben wird beim Alleinverdiener-Absetzbetrag auch die „Zuverdienstgrenze“
für das Partner-Einkommen. Um den Alleinverdiener- Absetzbetrag nicht zu
verlieren, durfte bis jetzt der Partner nur bis zu 4.400 Euro im Jahr
verdienen. Künftig wird diese Grenze bei 6.000 Euro liegen. Beide Maßnahmen
wurden - ebenso wie die Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent -
schon rückwirkend für das Jahr 2004 wirksam.
Auch Personen ohne Einkommen können – bei Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen (insbesondere Bezug für zumindest sieben Monate von
Familienbeihilfe für ein im Haushalt lebendes Kind) – den Alleinverdiener-
oder AlleinerzieherInnenabsetzbetrag beim Finanzamt beantragen (Formular E5).
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