Katholischer Familienverband Österreichs     Landesverbände: bgld | ktn | noe | ooe | sbg | stmk | tirol | vlbg | wien
Katholischer Familienverband Wien - Logo
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien

Wiener Familienzuschuss - rasche Reform notwendig!

Email E-mail

Der KFVW fordert eine rasche Reform des Wiener Familienzuschusses. Diese hat zu umfassen:

  1. Um bedürftigen Familien wirklich effizient zu helfen, sollen Einkommensgrenzen und Zuschüsse jährlich valorisiert und damit endlich wertgesichert werden
  2. Die Bezugsdauer für den Wiener Familienzuschuss soll vom derzeit zweiten und dritten Lebensjahr auf die Zeit von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr ausgeweitet werden. Schließlich beginnt die Betreuung des Kindes schon in seinem ersten Lebensjahr und hört nicht mit seinem dritten Geburtstag auf!

Der Wiener Familienzuschuss kommt seit 1992 einkommensschwächeren Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern in einer Höhe von 50,87 Euro und 152,61 Euro (früher 700 bis 2100 ATS) monatlich während des zweiten und dritten Lebensjahres des Kindes zugute. Da der Wiener Familienzuschuss seit seiner Einführung nicht valorisiert wurde, sinkt der Budgetaufwand klarerweise von Jahr zu Jahr: Weist beispielsweise der Rechnungsabschluss des Wiener Budgets 2003 noch 5.266.033,55 Euro für den Wiener Familienzuschuss aus, so sind es im Voranschlag 2004 nur mehr 4.657.000 und im Voranschlag 2005 gar nur mehr 4.330.000 Euro! Unter Berücksichtigung der Inflationsraten der letzten Jahre müsste eine Valorisierung eine Erhöhung des Zuschusses auf Beträge zwischen 70 Euro und 210 Euro (gerundet) bringen.

Im Wiener Familienforum hat die zuständige Vizebürgermeisterin Grete Laska bereits 2002 Verständnis für einige Forderungen bekundet: Sie wollte einen Beobachtungszeitraum von einem halben Jahr abwarten und dann den Familienzuschuss „zielorientiert für jene, die ihn brauchen“, reformieren. Bemerkenswert ist, dass Vizebürgermeisterin Laska der auch von VP-Familiensprecherin Ingrid Lakatha vorgetragenen Forderung nach Anpassung des Wiener Familienzuschusses inzwischen einiges abgewinnen konnte. So stimmte sie im Familienforum der Aussage zu, dass bei der Reform des Wiener Familienzuschusses die Einbeziehung des ersten Lebensjahres wichtig ist und ebenso die des dritten bis sechsten Lebensjahres.

Vor der vergangenen Wiener Gemeinderatswahl hatte die Wiener SP gegenüber dem KFVW noch erklärt, dass „auch in Zukunft der Bekämpfung der Armut besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, z.B. durch Weiterführung und allenfalls Anpassung des Wiener Familienzuschusses“. Bei der Konferenz der Landesfamilienreferenten aller österreichischen Bundesländer legten sich die Wiener Vertreter sogar fest: „Das geplante Kinderbetreuungsgeld stellt keine spezielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen dar; es kann nicht als Ersatz für den Wiener Familienzuschuss herangezogen werden, wohl kann es (wie schon bisher das Karenzgeld) als Einkommen angerechnet werden.“ Dies zeigt die Bedeutung der länderspezifischen Familienzuschüsse und ruft geradezu nach einer Weiterentwicklung und einem Ausbau derselben!

Beim Wiener Familienzuschuss werden derzeit die nachfolgenden gerundeten bzw. leicht modifizierten Gewichtungsfaktoren angewendet: 1. Erwachsener 1,0; 2. Erwachsener 0,8; jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unversorgte Kind 0,5; alleinerziehender Elternteil 1,35.

Von den Existenzminima sind die staatlichen Transfers wie Familienbeihilfe und Steuerabsetzbeträge abzuziehen. Der Familienzuschuss kann mit dem entsprechenden Formular in dem jeweils zuständigen Amt für Jugend und Familie beantragt werden.