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Katholischer Familienverband Österreichs
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ArmutsgrenzeBerechnung des Netto-Bezugs
von allein stehenden Ausgleichszulagenempfängern
und somit der
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| Ausgleichzulagen-Richtsatz (statt 2011: 793,40 Euro) (Ehepaare im gemeinsamen Haushalt statt 1189,56 nun 1221,68 Euro zuzüglich für jedes Kind statt 122,41 nun 125,72 Euro) |
€ 814,82 |
| 14 mal/Jahr | € 11.407,48 |
| -5,1% Krankenversicherung | € -581,78 |
| jährlicher Netto-Bezug | € 10.825,70 |
| aufgeteilt auf 12 Monate: | € 902,14 |
Für 2012 liegt die Armutsgrenze (14/12) bei netto 902,14 Euro pro Kopf
Daraus ergeben sich folgende Existenzminima für die Familienangehörigen:
| OECD Äquivalenzskala | ||
| Erste erwachsene Person | 1,0 | € 902,14 |
| Jedes weitere Haushaltsmitglied ab 14 Jahren |
0,5 | € 451,07 |
| Kinder | 0,3 | € 270,64 |
(Zur Beachtung: Die Krankenversicherung wurde 2010 von 3,75% auf 5,1% erhöht.)
Die Rezeptgebühr für Medikamente beträgt ab 2012 nun 5,15 Euro (2011 waren es 2,10 Euro).
Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rezeptgebühr von der Sozialversicherung zu bewilligen,
wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz von
814,82 Euro nicht übersteigt, bei (Ehe)Paaren bei einem Betrag von 1.221,68 Euro. Für jedes
Kind kommen 125,72 Euro dazu. Die erhöhten Werte bei chronischen oder längeren Krankheiten
sind 937,04, bei (Ehe)Paaren 1404,93 Euro (115% des Ausgleichszulagenrichtsatzes).
Zudem wird automatisch jeder von der Rezeptgebühr befreit, wenn die Summe der pro Jahr
beglichenen Rezeptgebühren 2% des jeweiligen Nettoeinkommens überschreiten.