Katholischer Familienverband Österreichs     Landesverbände: bgld | ktn | noe | ooe | sbg | stmk | tirol | vlbg | wien
Katholischer Familienverband Wien - Logo
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien

Armutsgrenze

Berechnung des Netto-Bezugs von allein stehenden Ausgleichszulagenempfängern und somit der
Armutsgrenze ab 1. 1. 2012

Email E-mail

Ausgleichzulagen-Richtsatz (statt 2011: 793,40 Euro)
(Ehepaare im gemeinsamen Haushalt statt 1189,56 nun 1221,68 Euro
zuzüglich für jedes Kind statt 122,41 nun 125,72 Euro)
€ 814,82
14 mal/Jahr € 11.407,48
-5,1% Krankenversicherung € -581,78
jährlicher Netto-Bezug € 10.825,70
aufgeteilt auf 12 Monate: € 902,14

Für 2012 liegt die Armutsgrenze (14/12) bei netto 902,14 Euro pro Kopf

Daraus ergeben sich folgende Existenzminima für die Familienangehörigen:

Existenzminimum für Familien (2012)

OECD Äquivalenzskala
Erste erwachsene Person 1,0 € 902,14
Jedes weitere Haushaltsmitglied
ab 14 Jahren
0,5 € 451,07
Kinder 0,3 € 270,64

(Zur Beachtung: Die Krankenversicherung wurde 2010 von 3,75% auf 5,1% erhöht.)

Rezeptgebührenbefreiung

Die Rezeptgebühr für Medikamente beträgt ab 2012 nun 5,15 Euro (2011 waren es 2,10 Euro). Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rezeptgebühr von der Sozialversicherung zu bewilligen, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz von 814,82 Euro nicht übersteigt, bei (Ehe)Paaren bei einem Betrag von 1.221,68 Euro. Für jedes Kind kommen 125,72 Euro dazu. Die erhöhten Werte bei chronischen oder längeren Krankheiten sind 937,04, bei (Ehe)Paaren 1404,93 Euro (115% des Ausgleichszulagenrichtsatzes).

Zudem wird automatisch jeder von der Rezeptgebühr befreit, wenn die Summe der pro Jahr beglichenen Rezeptgebühren 2% des jeweiligen Nettoeinkommens überschreiten.