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Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien

Armutsgrenze

Berechnung des Netto-Bezugs von allein stehenden Ausgleichszulagenempfängern und somit der
Armutsgrenze ab 1. 1. 2009

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Ausgleichzulagen-Richtsatz
(Ehepaare im gemeinsamen Haushalt € 1158,08)
€ 772,40
14 mal/Jahr € 10.813,60
-3,75% Krankenversicherung € -405,51
jährlicher Netto-Bezug € 10.408,09
aufgeteilt auf 12 Monate: € 867,34

Für 2009 liegt die Armutsgrenze (14/12) bei netto € 867,34 pro Kopf

Daraus ergeben sich folgende Existenzminima für die Familienangehörigen:

Existenzminimum für Familien (2009)

OECD Äquivalenzskala
Erste erwachsene Person 1,0 € 867,34
Jedes weitere Haushaltsmitglied
ab 14 Jahren
0,5 € 433,67
Kinder 0,3 € 260,20

Rezeptgebührenbefreiung

Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rezeptgebühr von der Sozialversicherung zu bewilligen, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Betrag von Euro 772,40 nicht übersteigt, bei (Ehe)Paaren bei einem Betrag von Euro 1.158,08 für jedes Kind zuzüglich Euro 80,95 (Werte 2009). Die erhöhten Werte bei chronischen oder längeren Krankheiten sind 888,26, bei (Ehe)Paaren 1331,79.